Lassen sie die EU wissen: das Urheberrecht soll harmonisch bleiben!

Eine handvoll großer Plattenfirmen wollen ein fünfzig Jahre altes Versprechen brechen. Musiker und deren Fans werden nicht ihre einzigen Opfer bleiben.

Tonaufnahmen sind derzeit 50 Jahre urheberrechtlich geschützt. Eine unabhängige Untersuchung im Auftrag der britischen Regierung ("Gowers review") kam zu dem Ergebnis, die Schutzzeit soll bei 50 Jahren bleiben. Trotzdem verlangt die Musikindustrie eine Verlängerung der Schutzfrist. Eine solche Verlängerung wäre jedoch Unrecht gegenüber den europäischen Musikern und der Musikkultur und könnte wirtschaftlich schädlich sein.

Wenn Sie auch der Ansicht sind, dass die urheberrechtliche Schutzfrist für Tonaufnahmen bei 50 Jahren bleiben sollte, unterschreiben Sie bitte unsere Petition.

Urheberrecht ist ein Abkommen: im Gegenzug für ihre Investition in die Schaffung und Verteilung von Tonaufnahmen erhalten die Inhaber des Urheberrechts ein zeitlich begrenztes Monopol, welches ihnen die erlaubt, die Nutzung dieser Aufnahmen zu kontrollieren. Dazu gehört auch das Recht, die unauthorisierte Nutzung der Aufnahmen zu unterbinden. Wenn aber die Schutzfrist abgelaufen ist geschieht mit ihnen das selbe wie mit den Werken von Goethe, Hugo und Shakespeare und was mit aller menschlicher Kultur geschehen sollte: sie werden gemeinfrei. Praktisch gibt es zur Zeit auf Grund wiederholter Fristverlängerungen und der verhältnismäßig kurzen Zeit, in der Tonaufnahmen technisch möglich sind jedoch keine lizenzfreien Tonaufnahmen.

Diese Situation wird sich ändern, da die Tracks aus dem ersten goldenen Zeitalter der Tonaufnahme das Ende ihrer urheberrechtlichen Schutzfrist erreichen. Die Allgemeinheit kann dann von ihrem Teil des Abkommens profitieren. Wegweisende Soul-, Reggae- und Rock'n'Roll Aufnahmen werden bald von den rechtlichen Nutzungsbeschränkungen befreit, sodass sie von jedem (natürlich auch von den Künstlern und ihren Erben selbst) erhalten, neu aufgelegt oder geremixt werden können.

Die großen Plattenfirmen wollen jedoch ihre Kontrolle über die Tonaufnahmen weit über die derzeit zugesicherten 50 Jahre ausweiten, um weiterhin Gewinn mit den wenigen Stücken zu machen, die noch ein halbes Jahrhundert nach ihrer Aufnahme kommerziell verwertbar sind. Verschiebt sich jedoch das Gleichgewicht des Urheberrechts zu ihren Gunsten wird dies der Musikindustrie als Gesamtheit schaden, wie auch den Künstlern, Wissenschaftlern, Bibliotheken, Unternehmen und natürlich der Allgemeinheit.

Die Produktionsfirmen arbeiten auf eine Veränderung der Situation hin, haben aber bislang keine überzeugenden wirtschaftlichen Argumente vortragen können, um ihr Anliegen zu unterstützen. Hingegen gibt es überzeugende Beweise, dass eine Verlängerung der Schutzfrist Innovation verhindern, den Markt für Neuauflagen zerstören sowie nicht wieder gut zu machenden Schaden für Künstler und den Zugang der Allgemeinheit zu ihrem kulturellen Erbe anrichten wird.

Da Europas wirtschaftliche Zukunft in den kreativen Industrien liegt steht es vor der Wahl. Im Interesse einiger weniger großer Plattenfirmen kann es eine Verlängerung der Schutzfristen gewähren. Oder es kann den Übergang der Tonaufnahmen in die Gemeinfreiheit nach 50 Jahren erlauben, zum Wohle zukünftiger Innovationen, zukünftigem Erfolg und des Allgemeinguts.

Wenn Sie auch der Ansicht sind, dass die urheberrechtliche Schutzfrist für Tonaufnahmen bei 50 Jahren bleiben sollte, unterschreiben Sie bitte unsere Petition. Zusammen können wir die Schutzfristverlängerung verhindern.

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