Steuerliche Handhabung mit der Kryptowährung

Genau jetzt heißt es für alle Bitcoin Neukunden aufpassen und hochkonzentriert weiterlesen. Dieses Kapitel ist eines der wichtigsten, da es um die steuerliche Handhabung geht. Da die Anwendungsbereiche von Bitcoin sich immer weiter ausdehnen, indem immer mehr Akzeptanzstellenwie neue Händler, Lokale und Geschäfte dazukommen, ist es für alle Nutzergut zu wissen, wie Bitcoin als digitales Zahlungsmittel einzustufen ist. Besonders aus der steuerrechtlichen Sicht sollte jedem Nutzer und jeder offiziellen Behörde klar sein, wie Bitcoins einzuordnen sind. Wer hier einen Fehler macht, kann oder muss sogar mit ernsten Konsequenzen rechnen. Denn wer die steuerliche Einstufung außer Acht lässt, kann sich unter Umständen der Steuerhinterziehung schuldig machen.

Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird mit Geld- bis hin zu Freiheitsstrafen bestraft. Aus Sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, handelt es sich bei Bitcoin um kein anerkanntes, gesetzliches Zahlungsmittel. Vielmehr wird es als eine Rechnungseinheit gesehen, eben weil die Bitcoin-Transaktionen kaum einsehbar sind und durch den Staat nur starkeingeschränkt kontrollierbar sind. Wir erinnern uns: Die digitale Zahlungseinheit ist weder einer Zentralbank noch einer anderen Behörde verbunden. Aus steuerrechtlicher Sicht gibt es Unterschiede bei dem Handel mit Bitcoins und durch das Mining. Der Unterschied ist der von ihnen erzielte Gewinn. So wird der Handel mit Bitcoins als Verschiebung von Rechnungseinheitengesehen. Das heißt im Klartext, dass ein möglicher Gewinn durch den Handel mit der digitalen Währung nach dem persönlichem Einkommenssteuersatzversteuert werden muss.